Allgemeine Geschäftsbedigungen
A. Allgemeiner Teil
1 Einleitung und Definitionen
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») der Diwisa AG, Menznauerstrasse 23, 6130 Willisau LU, Schweiz («Diwisa»), regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Ihnen als gewerblichem (B2B) oder privatem (B2C) Abnehmer / Teilnehmer («Kunde») und Diwisa als Anbieterin / Veranstalterin (Kunde und Diwisa je einzeln auch «Partei» oder gemeinsam «Parteien»).
1.2 Das Angebot von Diwisa («Produkte») an ihre Kunden umfasst einerseits Waren, d.h. Fabrikation und Handel von/mit Getränken aller Art, insbesondere alkoholischen Getränken, Spirituosen oder Likören, sowie Zubehör oder Werbematerial («Waren»), und andererseits auch die Erbringung von (Dienst-)Leistungen in Form der Zurverfügungstellung (Leihe oder Miete) bestimmter Gerätschaften und Mobiliare (Kühlschrank, Kafi-Bar, Kaffeemaschine, Wasserkocher etc.) («Event-Objekt/e») sowie die Durchführung von Veranstaltungen wie Rundgänge, Führungen, Workshops etc. (Aufzählungen jeweils nicht abschliessend) («Veranstaltung/en»).
1.3 Der Vertragsabschluss der Parteien zum Bezug von Produkten kann über Aussendienst- oder Verkaufsmitarbeitende, Verkaufsläden (z.B. Destithek), externe Verkaufsstellen, schriftlich, Telefon (Kundenservice: 041 972 72 72), mündlich etc. erfolgen («angestammte Geschäftskanäle»), als auch auf moderne Weise bzw. elektronisch stattfinden (E-Commerce), d.h. mittels Internet oder anderer Formen von Datenfernübertragung wie Webshop (Online-Shop), Webseite (Formular), App etc. («elektronische Geschäftskanäle»).
1.4 Diese AGB gliedern sich in einen einleitenden, allgemeinen Teil A., welcher für alle Produkte von Diwisa gilt, und drei ergänzende besondere Teile B1, B2 und B3, und zwar je separat für den Online-Shop (Waren), Veranstaltungen und Event-Objekte von Diwisa. Die Bestimmungen des jeweiligen besonderen Teils gehen denjenigen des allgemeinen Teils im Konfliktfall vor (für das betreffende Produkt).
2 Geltungsbereich
2.1 Diese AGB gelten für alle Produkte in den angestammten und elektronischen Geschäftskanälen, sofern die Parteien die AGB im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Mit einer Bestellung von Produkten bei Diwisa gelten diese AGB durch den Kunden als akzeptiert. Die AGB sind dann Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen den Parteien.
2.2 Vereinbaren die Parteien im Verhältnis zu diesen AGB bewusst zusätzliche oder von den AGB abweichende Bedingungen für den Bezug von Produkten (z.B. individuell vereinbarter Vertrag für bestimmte Waren, Veranstaltungen oder Event-Objekte) geht jene Individualabrede diesen AGB im Konfliktfall vor.
2.3 Änderungen und Nebenabreden im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zugehörigen Vertrag sind nur wirksam, wenn sie von Diwisa schriftlich bestätigt werden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
2.4 Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert oder aufgehoben wurden.
2.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des zugehörigen Vertrages unwirksam sein oder werden oder die AGB bzw. der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechts-wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, welche der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
2.6 Sämtliche Fragen oder allfällige Beanstandungen im Zusammenhang mit diesen AGB können schriftlich (Adresse gemäss Teil A Ziffer 1 AGB), per E-Mail (INFO@DIWISA.CH) oder beim Kundenservice (041 972 72 72) von Diwisa vorgebracht werden.
3 Voraussetzungen des Vertragsabschlusses
3.1 Produkte von Diwisa, welche alkoholische Getränke oder Spirituosen zum Gegenstand haben, dürfen aufgrund von anwendbaren Jugendschutzbestimmungen in der Schweiz und Liechtenstein auf Kunden-Seite nur an Personen verkauft oder abgegeben werden, welche das vom Gesetz vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, d.h. namentlich:
- Verkauf oder Ausschank von vergorenen Alkoholika wie Bier, Wein, Apfelwein, vergorener Most etc. nur an über 16-jährige Personen (Ausnahme: 18 Jahre im Kanton Tessin); und
- Verkauf oder Ausschank von gebrannten Alkoholika wie Spirituosen, Schnäpsen, Aperitifs, Alcopops (spirituosenhaltige Mischgetränke) etc., oder von Bier und Wein mit mehr als 15 Vol.-%, sowie Naturwein (aus frischen Weintrauben) mit mehr als 18 Vol.-% nur an über 18-jährige Personen.
3.2 Die Bestellung von Produkten über alle Arten von Geschäftskanälen sind ausschliesslich unbeschränkt handlungsfähigen, natürlichen oder juristischen Personen vorbehalten.
3.3 Die für die Bestellung von Produkten erforderlichen (Personen-)Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (z.B. Liefer- oder Rechnungsadresse), E-Mail-Adresse, Telefon etc. sind seitens des Kunden stets vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben. Diwisa behält sich diesbezügliche Kontrollrechte ausdrücklich vor.
3.4 Die Bestellung von alkoholischen Produkten ist auf Kundenseite ausschliesslich Personen gemäss Teil A Ziffer 3.1 AGB vorbehalten. Umfasst eine Bestellung u.a. auch alkoholische Produkte, so bestätigt der Kunde mit der Bestellung, dass er das zum Erwerb gesetzlich erforderliche Mindestalter erreicht hat und gegenüber Diwisa – zwecks genauer Altersprüfung – auf erste Aufforderung hin unverzüglich eine gut leserliche Farbkopie eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (Identitätskarte, Pass, Führerausweis etc.) zur Verfügung stellt. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person, welche die Voraussetzungen von Teil A Ziffer 3.1 AGB erfüllt, die Lieferung entgegennimmt
4 Angebot, Preise, Vertragsabschluss und Bestelländerungen
4.1 Die von Diwisa im Zuge der angestammten Geschäftskanäle (Tarife, Preislisten, Prospekte, Telefonauskünfte etc.) angegebenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich als unverbindliche Einladung an die Kunden zur Offert-Stellung (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) und inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben – aber exklusiv Mehrwertsteuer und Versand (für Ausnahmen siehe Teil A Ziffer 6 AGB). Alle im Rahmen einer solchen Aufforderung an den Kunden abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben im Eigentum von Diwisa. Ohne Einwilligung von Diwisa darf Dritten keine Einsicht in die erwähnten Unterlagen gewährt werden.
4.2 Durch die Bestellung von Waren, Veranstaltungen oder Event-Objekten über alle Arten von Geschäftskanälen und mit dem Akzeptieren der AGB stellt der Kunde einen rechtsverbindlichen Antrag (Offerte) auf Abschluss eines Vertrages mit Diwisa über die bestellten Produkte.
4.3 Der Vertragsabschluss kommt in sämtlichen Fällen, d.h. über alle Arten von Geschäftskanälen, erst mit Erklärung der Annahme resp. (Vertrags-)Bestätigung durch Diwisa zustande. Der Kunde erhält von Diwisa im Falle der Annahme eine Vertragsbestätigung an die vom Kunden angegebene Adresse in der von Diwisa gewählten Form, sei dies mündlich, im persönlichen Gespräch, faktisch bzw. konkludent (Lieferung), schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail).
4.4 Mögliche Gründe für eine Nichtannahme des Antrags des Kunden durch Diwisa können insbesondere sein, dass (nicht abschliessende Aufzählung):
- das bestellte Produkt auf Seiten von Diwisa nicht (mehr) herstell-, verfüg-, bestell- oder lieferbar ist;
- das bestellte Produkt aus gesetzlichen oder anderen sachlichen Gründen nicht (mehr) von Diwisa in Verkehr gesetzt werden darf oder kann;
- der Wohnsitz oder Sitz des Kunden oder der Lieferort ausserhalb der Schweiz oder Liechtenstein liegt;
- die Bonitäts- oder (Mindest-)Altersprüfung des Kunden negativ ausgefallen ist;
- sich Zölle oder sonstige fiskalische Belastungen erhöht haben;
- die Veranstaltung von den Plätzen her (beschränkte Teilnehmeranzahl) bereits ausgebucht ist; oder
- die für die Durchführung einer Veranstaltung erforderliche Mindestzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird.
4.5 Mitarbeitende der Diwisa sind nicht befugt, mündlich anderslautende Bedingungen zu vereinbaren oder Zusicherungen abzugeben, welche über den Inhalt des Vertrages oder dieser AGB hinausgehen.
4.6 Sollten Angaben zu einem Produkt im Sortiment falsch gewesen sein, wird Diwisa dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde anschliessend frei entscheiden kann.
4.7 Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die in der Vertragsbestätigung nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.8 Wünscht der Kunde eine Änderung gegenüber der Vertragsbestätigung, teilt ihm Diwisa innert angemessener Frist mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist Diwisa während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.
5 Widerrufsrecht (Retouren)
5.1 Auch wenn das Schweizer Recht – abgesehen von Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen – keine gesetzliche Verpflichtung für ein Widerrufsrecht nach Abschicken der Bestellung und ohne Angabe von Gründen kennt, gewährt Diwisa ihren Kunden im Bereich des Online-Shops, bei Käufen in der Destithek (eigener Verkaufsladen von Diwisa) und bei Bestellungen über den Kundendienst unter den nachfolgenden Bedingungen ein beschränktes Widerrufsrecht mit Bezug auf von Diwisa gelieferte Waren. Diese freiwillig gewährte Berechtigung des Kunden ist vom Umtausch bzw. der Rücksendung von mangelhaften oder falschen Waren unter dem Titel Gewährleistung (siehe Teil A Ziffer 9 AGB [Garantie]) zu unterscheiden.
5.2 Auf die bei Diwisa über die obgenannten Geschäftskanäle (Teil A Ziffer 5.1 AGB) gekauften Waren gewährt Diwisa ihren Kunden ein Widerrufsrecht, sofern der Kunde Diwisa den Widerruf schriftlich, per Telefon oder via E-Mail innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware mitteilt. Für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt der Absendung des Widerrufs (Poststempel oder Versandbestätigung) resp. der Entgegennahme des Telefons (Anruftag) massgebend. Der Widerruf ist an die folgende Adresse zu richten:
DIWISA AG
Retouren
Menznauerstrasse 23
6130 Willisau
INFO@DRINKDIRECT.CH
Tel. 041 972 72 72
5.3 Durch Ausübung des Widerrufsrechts wird der (Kauf-)Vertrag zwischen Diwisa und dem Kunden rückabgewickelt, d.h. die im Rahmen des Vertrags empfangenen Leistungen sind von beiden Parteien je zurückzuerstatten. Die Retoure der Ware erfordert die vorangehende Absprache mit dem Kundenservice oder Regionalverkaufsleiter von Diwisa.
5.4 Im Widerrufsfall hat der Kunde die Ware unverzüglich mit der Originalverpackung unter Beifügung einer Bestellbestätigung an Diwisa zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung der Ware sind bei Retouren vom Kunden zu tragen. Diwisa wird dem Kunden nach Eingang und Prüfung der Ware (auf Inhalt, Zustand und Lot) eine wertmässig entsprechende Gutschrift gewähren (z.B. künftiger Erwerb von Diwisa Produkten). Diwisa behält sich allerdings ausdrücklich vor, Ersatz für mögliche Beschädigungen oder übermässige Abnutzung vom zu erstattenden Wert der Gutschrift abzuziehen.
5.5 Gekennzeichnete Konsignationsware-Positionen sind Rückgabeberechtigt; Etwaige Überbestände aus Event- und Konsignationsbestellungen sind bis spätestens 30 Tage nach unserer Lieferung an die Diwisa zu retournieren.
5.6 Die Ware muss sich einwandfreiem Zustand befinden, d.h. unbeschädigt, sauber und vollständig sein. Insbesondere in nachfolgend aufgeführten Fällen ist das Widerrufsrecht des Kunden ausgeschlossen:
- bei eingedrückten oder defekten Verschlüssen oder Deckeln (hier besteht bspw. ein Risiko von Glassplittern);
- bei offenen Verschlüssen oder Deckeln;
- beschädigte oder beschmutzte Flaschen, die nicht weiterverkauft werden können;
- bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (Einzel- oder Spezialanfertigungen, Sondereditionen etc.);
- Produkte mit einem zu kurzen Mindesthaltbarkeitsdatum resp. bei alten, überlagerten Waren (wobei das Alter der Waren anhand der Lotnummer überprüfbar ist).
5.7 Bezüglich Retouren (Widerruf) beim Online-Shop siehe hinten Besonderer Teil B1 dieser AGB.
5.8 Bezüglich Stornierung (Widerruf) von Veranstaltungen siehe hinten Besonderer Teil B2 dieser AGB.
5.9 Bezüglich Retouren (Widerruf) bei Event-Objekten siehe hinten Besonderer Teil B3 dieser AGB.
6 Lieferung und Erfüllung (inklusive Verzug, Versand etc.)
6.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung (Waren) der Durchführung (Veranstaltungen) oder Zurverfügungstellung (Event-Objekte) ist die entsprechende Vertragsbestätigung seitens Diwisa massgebend. Diwisa liefert die Produkte in der bestellten Ausführung und erbringt die angeforderten Leistungen gemäss gebuchtem Angebot. Zusätzliche Leistungen müssen separat verhandelt und abgemacht werden.
6.2 Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäfts hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte resp. das Erbringen der Leistungen am Sitz von Diwisa (im Kanton Luzern).
6.3 Der Kunde übernimmt die Transportkosten und die Kosten für die Überprüfung der Ware, soweit der Vertrag (individuelle Abrede) oder diese AGB nichts anderes vorsehen.
6.4 Diwisa liefert Bestellungen (Produkte) nur an Kunden mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
6.5 Alle Produkte werden von Diwisa oder sonst von einem von ihr beauftragten Transporteur (Speditions-, Fracht- oder Transportunternehmen wie etwa Post, privater Paketdienst etc.) («Transporteur») baldmöglichst, sofern ab Lager verfügbar, ausgeliefert. Bei Lieferungen mit Lastfahrzeugen wird jeweils auf die nächste Tour gewartet, welche ebenfalls beim gewünschten Lieferort vorbeiführt (dies ist mindestens einmal pro Woche der Fall).
6.6 Im Bereich der angestammten Geschäftskanäle verpflichtet sich Diwisa, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Vertragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
6.7 Sollte ein Produkt kurzfristig nicht verfügbar sein, informiert Diwisa den Kunden über die zu erwartende Lieferzeit, sofern Diwisa eine geeignete, zutreffende Adresse des Kunden (Anschrift, E-Mail, Telefon etc.) vorliegt.
6.8 Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens oder Machtbereichs von Diwisa liegen (z.B. Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, behördliche Massnahmen etc.).
6.9 Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde:
- auf weitere Lieferungen verzichten, wobei der Kunde dies gegenüber Diwisa unverzüglich mitzuteilen hat;
- Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist, wobei dies zwischen den Parteien unverzüglich zu vereinbaren ist; oder
- Diwisa eine angemessene Frist (Nachfrist) zur nachträglichen Erfüllung ansetzen; erfüllt Diwisa (auch) bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
Diwisa informiert den Kunden so rasch wie möglich über jene «sonstigen Verzögerungen»; allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.
6.10 Bei unverschuldeten Lieferungsverzögerungen oder Zufall, wie bspw. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen und Naturereignissen, oder bei sonstigen von Diwisa nicht zu vertretende Umständen (z.B. Unzustellbarkeit auf Seiten des Kunden), kann kein Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung (Verzugsschaden) geltend gemacht werden.
6.11 Diwisa informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder die langfristig verzögerte Lieferbarkeit eines Produkts. Wenn der Kunde in einem solchen Verzugsfall ein allfälliges Gegenangebot von Diwisa (z.B. Hinweis auf Ersatzprodukt) nicht annehmen möchte resp. eine von Diwisa mitgeteilte verzögerte Lieferung nicht in Kauf nehmen will, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird Diwisa dem Kunden allfällige bereits erbrachte Zahlungen zurückerstatten.
6.12 Im Bereich der angestammten Geschäftskanäle sind Liefereinheiten von Produkten, sofern nicht ausdrücklich anderweitig im Vertrag vereinbart oder vermerkt, immer komplette Originalkartons. Diverse Produkte sind gemäss Preisliste von Diwisa (auch) einzeln bestellbar.
6.13 Im Bereich der angestammten Geschäftskanäle erfolgen Lieferungen ab CHF 1‘000.00 (exklusiv Mehrwertsteuer) franko Haus (d.h. Diwisa trägt die Transportkosten bis zum Warenempfänger). Für Lieferungen unter CHF 1'000.00 (exklusiv Mehrwertsteuer) wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 40.00 pro Lieferung verrechnet. Für Postsendungen wird Porto belastet (die jeweilige Pauschale umfasst auch die Kosten der Verpackung). Bestellschluss ist werktags (ohne Samstag) um 11:30 Uhr für Lieferungen am folgenden Werktag (ohne Samstag).
7 Zahlung (Mittel, Konditionen und Verzug) und Verrechnung
7.1 Die Zahlungskonditionen von Diwisa im Bereich der angestammten Geschäftskanäle lauten auf ‘30 Tage netto’ ab Rechnungsdatum (sog. Verfalltag). Bei Zahlungsverzug ist Diwisa berechtigt, vom Kunden ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. zu verlangen. Nicht berechtigte Skonti und Abzüge werden nachbelastet. Bei Neukunden behält sich Diwisa im Falle von Bestellungen überdies Bar- oder Vorauszahlung vor.
7.2 Die allgemeine Bankverbindung von Diwisa für Zahlungen bei allen Arten von Geschäftskanälen lautet:
Inhaber: DIWISA AG, Menznauerstrasse 23, 6130 Willisau
Bank: Credit Suisse AG Luzern, Postfach 2466, 6002 Luzern
IBAN: CH31 0483 5028 8700 4100 0
BIC: CRESCHZZ80A
7.3 Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist Diwisa ferner berechtigt,
- Forderungen gegen den Kunden sofort zu stellen;
- für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen; und/oder
- noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
7.4 Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann Diwisa vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Produkte oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. Wenn der Kunde Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist Diwisa überdies berechtigt, Schadenersatz zu verlangen (Verzugsschaden).
7.5 Der Kunde darf mit Gegenansprüchen an Diwisa verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.
7.6 In Bezug auf die Zahlungsmittel im Online-Shop wird hinten auf Besonderer Teil B1 dieser AGB verwiesen.
8 Gefahrenübergang
8.1 Wenn die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang des Produkts von Diwisa (Absenderin) auf den Kunden über.
9 Gewährleistung (‘Garantie’) bei mangelhafter Lieferung
9.1 Diwisa verpflichtet sich zur Sorgfalt und gewährleistet, dass jedes Produkt in Material und Ausführung den Spezifikationen gemäss Vertragsbestätigung entspricht und von einwandfreier Qualität ist.
9.2 Diwisa verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeitenden sowie zu deren Überwachung.
9.3 Der Kunde hat die Produkte selbst auf eigene Kosten zu prüfen und allfällige Mängel in Übereinstimmung mit diesem Teil A Ziffer 9 anzuzeigen (sog. Mängelrüge).
9.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Unversehrtheit (keine Beschädigungen) und sonstige Mängelfreiheit zu prüfen. Beanstandungen (Mängelrüge) von unvollständigen, falschen oder mangelhaften Lieferungen sowie offensichtliche Mängel sind Diwisa unverzüglich nach Erhalt der Produkte substantiiert (d.h. nähere Beschreibung des Mangels) und schriftlich (Adresse gemäss Teil A Ziffer 1 AGB), per E-Mail (INFO@DIWISA.CH) oder telefonisch (Kundenservice: 041 972 72 72) und mit Begründung zu melden.
9.5 Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen keine substantiierte Mängelrüge, so gilt die Lieferung vom Kunden als genehmigt und die Produkte bzw. Lieferung als fehlerfrei. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
9.6 Die Parteien vereinbaren, dass Gewährleistungsansprüche wie
- Austausch (kostenlose Ersatzleistung);
- Retouren im Falle von groben Mängeln, welche das Produkt unbrauchbar machen oder den Gebrauch desselben erheblich beeinträchtigen (Wandlung bzw. Vertragsaufhebung mit Rückerstattung des Preises plus Portokosten); oder
- allfälliger wertanteilsmässiger Preisnachlass bei minder erheblichen, d.h. geringfügigen Mängeln (Minderung)
nur bei rechtzeitig und ordnungsgemäss beanstandeten Mängeln des Produkts und nach vorangehender Absprache mit dem Diwisa Kundenservice (INFO@DIWISA.CH / 041 972 72 72) oder dem für den Kunden zuständigen Diwisa Aussendienstmitarbeitenden möglich sind. Alle weitere oder andere Gewährleistung von Diwisa gegenüber dem Kunden (insbesondere Schadenersatz) infolge von Sachmängeln wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für sämtliche indirekten und mittelbaren Schäden oder Folgeschäden, entgangene Gewinne, Geschäfte und Umsätze oder Goodwill-Einbussen.
9.7 Produkte mit einem zu kurzen Mindesthaltbarkeitsdatum werden, soweit keine zwingende gesetzliche Gewährspflicht besteht, nicht ausgetauscht oder zurückgenommen.
9.8 Konsignationsware wird, soweit keine zwingende gesetzliche Gewährspflicht besteht, nur original verschlossen und in einwandfreiem Zustand ausgetauscht oder retourgenommen (im Rahmen der Gewährleistung). Ausgenommen davon ist der Onlineshop.
9.9 Bei Retournierung von Leergut, welches nicht durch die Diwisa geliefert wurde, wird das Depot nicht zurückerstattet.
9.10 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, welche Diwisa nicht zu vertreten hat wie z.B. unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder Dritte, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete oder extreme Umgebungseinflüsse, unsachgemässe Lagerung etc.
9.11 Wenn der Kunde die Produkte an Dritte weiterverkauft (B2B), ist er allein verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Vorschriften (Kleinhandelsbewilligung, anwendbare Alterslimiten, Werbevorschriften, Handelsverbote, Exportvorschriften, Steuern etc.). Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber Diwisa, dem Käufer oder Dritten allein haftbar (unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen der Produktehaftpflichtgesetzgebung).
10 Informationspflicht
10.1 Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere Voraussetzungen oder Bedingungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften (Bund, Kanton, Gemeinde) am Bestimmungs- oder Lieferort aufmerksam, soweit sie für die Lieferung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.
10.2 Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.
11 Haftung und Haftungsbeschränkung
11.1 Abgesehen von den Ansprüchen des Kunden aus Gewährleistung (Teil A Ziffer 9 AGB), haftet Diwisa einzig für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Diwisa für Körperschäden (Leben und Gesundheit von Personen) resp. für Personen- und Sachschäden nach Massgabe der zwingenden Bestimmungen der Produktehaftpflichtgesetzgebung.
12 Eigentumsvorbehalt
12.1 Die dem Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Preiszahlung im Eigentum von Diwisa und ist vom Kunden bei sich oder bei Dritten so zu kennzeichnen, zu lagern und zu verwahren, dass das Eigentumsrecht von Diwisa für Dritte eindeutig sicht- oder erkennbar ist. Diwisa ist jederzeit berechtigt, den Vorbehalt des Eigentums beim zuständigen öffentlichen Register eintragen zu lassen und, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Herausgabe der gelieferten und noch vorhandenen Waren zu fordern, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden ist es untersagt, die von Diwisa gelieferte Ware vor erfolgter Zahlung zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen.
12.2 Ist das Produkt vor der Zahlung des Preises in den Besitz des Kunden übergegangen, so behält sich Diwisa ausdrücklich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden vom Vertrag zurücktreten und das übergebene Produkt zurückfordern.
13 Datenschutz
Was die Bearbeitung von Personendaten der Kunden und die Verwendung der gesammelten Personendaten durch Diwisa oder durch von ihr beauftragte Dritte (z.B. Bonitätsprüfung) anbelangt, wird auf die Datenschutzerklärung von Diwisa verwiesen (abrufbar unter: DIWISA.CH/DATENSCHUTZ).
14 Änderungsvorbehalt, Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Diwisa behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen.
14.2 Auf sämtliche Verträge, die über alle Arten von Geschäftskanälen zustande kommen, sowie auch auf diese AGB ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, und zwar unter Ausschluss der Verweisnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
14.3 Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung des Vertrages oder dieser AGB ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. Gelingt dies nicht, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand, soweit auf Kunden-Seite nicht gesetzlich zwingende oder teilzwingende Gerichtsstände zugunsten von Konsumenten bzw. Verbrauchern bestehen, den Sitz von Diwisa (im Kanton Luzern). Diwisa kann jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.
B. Besonderer Teil B1
1 Online-Shop (Waren)
1.1 Die von Diwisa im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – jedoch inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Steuern, Abgaben und Mehrwertsteuer (separat ausgewiesen), aber im Falle von Waren exklusiv Versand (separat ausgewiesen je nach gewählter Versandart). Ab CHF 90.00 Bestellwert (inklusiv Mehrwertsteuer, Änderungen bleiben vorbehalten) kann Diwisa auf die Verrechnung der Versandkosten gegenüber dem Kunden verzichten.
1.2 Durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ oder Ähnlichem im Online-Shop stellt der Kunde einen rechtsverbindlichen Antrag auf Bestellung der Ware (siehe vorne Teil A Ziffer 4.2 AGB).
1.3 Es gelten die Preise am Tag der Bestellung, welche in der Vertragsbestätigung wiederholt werden. Die schweizerische Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen (allenfalls kumuliert nach Mehrwertsteuersatz).
1.4 Bei Retouren (siehe Teil A Ziffer 5 AGB) hat der Kunde die Ware unverzüglich mit der Originalverpackung unter Beifügung einer Bestellbestätigung und Angabe seines Bankkontos an Diwisa zurückzusenden. Diwisa wird dem Kunden den Kaufpreis nach Eingang und Prüfung der Ware (auf Inhalt, Zustand und Lot) zurückerstatten, und zwar auf das vom Kunden anlässlich des Widerrufs angegebene Bankkonto. Diwisa behält sich ausdrücklich vor, Ersatz für mögliche Beschädigungen oder übermässige Abnutzung vom zu erstattenden Kaufpreis abzuziehen. Bezüglich Widerrufsrecht (Retouren) wird im Übrigen ergänzend vorne auf Teil A Ziffer 5 AGB verwiesen.
1.5 Die Bestellungen im Online-Shop werden bei Diwisa in der Regel sofort verarbeitet. Die Lieferzeiten betragen im Regelfall je nach gewählter Versandart zwischen einem Werktag und fünf Werktagen (kein Paketversand am Samstag). Einige Produkte können eine längere Lieferzeit haben (z.B. nach Kundenwünschen gefertigte Ware). Vor Feiertagen (Weihnachten, 1. August, Ostern etc.) oder bei besonderen Anlässen (Valentinstag, Muttertag etc.) kann die Auslieferung von Produkten auf dem Paket-Weg zudem etwas länger dauern. Aus Sicht des Kunden ist es deshalb äusserst ratsam bzw. von Vorteil, die Bestellung bei Diwisa frühzeitig aufzugeben.
1.6 Bei Bestellungen via Online-Shop haben die Kunden die Möglichkeit verschiedener Zahlungsvarianten (siehe nachfolgend):
1.7 Kreditkarten, andere Bezahldienste und Vorauskasse
1.7.1 Bestellungen im Online-Shop können nur über folgende Kredit- und Debitkarten oder Online-Bezahldienste bzw. bargeldlose Zahlungssysteme bezahlt werden: VISA, Mastercard, PostFinance Card sowie PayPal oder Twint. Zahlung via Vorauskasse ist ebenfalls möglich (Bankangaben siehe vorne Teil A Ziffer 7.2 AGB).
1.7.2 Der Kaufpreis ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses netto und ohne Abzug fällig. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder via Vorauskasse wird die Bestellung nach Erhalt des ausstehenden Betrages verarbeitet und versendet (Lieferung).
1.8 Kauf auf Rechnung oder Kauf auf Raten
1.8.1 Bei Bestellungen im Online-Shop mit der Zahlungsvariante ‘Kauf auf Rechnung’ oder ‘Kauf auf Raten’ übernimmt ein von Diwisa engagiertes (Dritt-)Unternehmen, zurzeit availabill ag, Hagenholzstrasse 85b, 8050 Zürich, Schweiz («Availabill»), im Rahmen einer Forderungsabtretung (Zession) die Forderung von Diwisa gegenüber dem Kunden.
1.8.2 Mit der Bestellung im Online-Shop von Diwisa willigt der Kunde ein, dass die mit diesen Zahlungsmitteln verbundenen und für den Online-Shop verfügbaren Personendaten durch Availabill als Verantwortliche für die Zwecke gemäss Datenschutzerklärung der Diwisa verwendet werden können (Bonitätsprüfung, Aufnahme in Bonitätsdatenbanken). Für weitere Informationen und Bedingungen zum ‘Kauf auf Rechnung’ oder ‘Kauf auf Raten’ wird auf die Datenschutzerklärung der Diwisa (abrufbar unter: DIWISA.CH/DATENSCHUTZ) sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Availabill zu ‘Kauf auf Rechnung’ und ‘Kauf auf Raten’ (kurz «KaR») verwiesen, abrufbar unter: WWW.AVAILABILL.CH/AGB.
1.8.3 Bei Wahl dieses Zahlungsmittels gelten die nachfolgenden Gebühren als vereinbart:
- Gebühr der Rechnungszustellung per E-Mail (B2C): CHF 0.00;
- Gebühr der Rechnungszustellung per Post (B2C und B2B): CHF 2.90;
- Jahreszins bei Teilzahlungen und bei Zahlungsverzug: 10% p.a.;
- Mahngebühren: je CHF 20.00 pro Mahnschreiben;
- Dossier-Abtretungs-Gebühr bei Übergabe ans Inkasso: CHF 10.00 pro Fall (Bestellung).
1.9 Beim Versendungskauf von Waren geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung aufgegeben worden ist (Übergabe der Sache an den Transporteur). Sollte der Kunde Transportschäden an der Ware feststellen, hat sich der Kunde unverzüglich mit einer Schadensmeldung an den Transporteur (Frachtführer, Spediteur, Versanddienst etc.) zu wenden. Sonstige erkennbare Transportschäden sind spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware gegenüber Diwisa telefonisch oder schriftlich substantiiert (d.h. nähere Beschreibung des Schadens) geltend zu machen.
1.10 Mängelrügen per E-Mail im Zusammenhang mit Produkten haben beim Online-Shop über folgende Adresse zu erfolgen: INFO@DRINKDIRECT.CH.
1.11 Diwisa übernimmt im Bereich des Online-Shops keine Haftung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetpräsenz oder für technische Fehlerfreiheit.
B. Besonderer Teil B2
2 Veranstaltungen (Rundgänge, Führungen, Workshops etc.)
2.1 Das Mindestalter für die Teilnahme an Veranstaltungen von Diwisa beträgt grundsätzlich 18 Jahre (siehe Teil A Ziffer 3.1 AGB). Diwisa behält sich vor, Ausweisdokumente zu kontrollieren und allenfalls Kunden auszuschliessen, falls diese unter 18 Jahren sind.
2.2 Kunden, die bereits alkoholisiert sind, dürfen nicht an den Veranstaltungen von Diwisa teilnehmen. Diwisa behält sich das Recht vor, solche Kunden vor Ort abzuweisen oder auszuschliessen. Dabei gibt es kein Recht auf Rückerstattung des (Ticket-)Preises.
2.3 Im Rahmen der Veranstaltungen von Diwisa sind deren Hygiene- und Sicherheitsvorschriften zwingend einzuhalten. Jeder teilnehmende Kunde ist verpflichtet, sich an die vor, zu Beginn oder während der Veranstaltung bekannt gegebenen Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen der Mitarbeitenden von Diwisa strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung des (Ticket-)Preises.
2.4 Die von Diwisa bei den Veranstaltungen angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und beinhalten jeweils die aufgeführten Leistungsbestandteile (gemäss Auftragsbestätigung und Webseite, Flyer etc.). Preisänderungen infolge Änderung von Steuern, Gebühren oder Taxen bleiben vorbehalten.
2.5 Durch das Anklicken des Buttons «Anfragen», «Tickets», «Tickets kaufen» oder Ähnlichem auf den elektronischen Geschäftskanälen (z.B. Webseite) stellt der Kunde einen rechtsverbindlichen Antrag auf Buchung der Veranstaltung (siehe Teil A Ziffer 4.2 AGB).
2.6 Für die Teilnahme an einer Veranstaltung von Diwisa ist eine Anmeldung der Teilnehmer zwingend erforderlich. Die Anmeldung erfolgt durch schriftliche oder mündliche Buchung bei Diwisa oder über eine Partner- oder Ticketing-Plattform. In zeitlicher Hinsicht ist die Anmeldung für fixe, öffentliche Veranstaltungstermine bis am Vorabend der entsprechenden Veranstaltung möglich (Platzverfügbarkeit vorbehalten). Die Anzahl der möglichen Teilnehmer ist beschränkt und wird von Diwisa festgelegt. Die Anmeldung für Gruppen ausserhalb der fixen Veranstaltungstermine erfolgt nur nach telefonischer oder schriftlicher Absprache mit Diwisa.
2.7 Bei Veranstaltungen können von der Vertragsbestätigung abweichende Spezialwünsche oder spezifisches Material nur nach vorheriger Absprache und (wenn möglich) nur durch Diwisa zur Verfügung gestellt werden. Von der Vertragsbestätigung abweichende Mehrkosten sind dabei von Kunden zu tragen.
2.8 Im Falle von Veranstaltungen behält sich Diwisa ausdrücklich vor, notwendige Änderungen des Programms vorzunehmen; insbesondere wird das Recht vorbehalten, eine Veranstaltung aufgrund von unvorhergesehenen oder ausserordentlichen Umständen (z.B. höhere Gewalt, Wetter- oder Naturverhältnisse, Personalsituation, behördliche Massnahmen, Sicherheitsrisiken, betriebliche Gründe etc.) abzusagen. Im Falle einer Absage werden die teilnehmenden Kunden unverzüglich informiert und die Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; die Haftung beschränkt sich ausschliesslich auf die Teilnahmegebühr.
2.9 Bei den Veranstaltungen ist eine Stornierung durch den teilnehmenden Kunden vier Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Der entsprechende Betrag wird in diesem Fall zu 100% in bar oder per Überweisung zurückerstattet. Die Anzahl Teilnehmer gilt – wie die Anmeldung – als verbindlich. Nachträgliche Veränderungen der Gruppengrösse müssen vom Kunden frühzeitig, spätestens vier Tage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt und von Diwisa rückbestätigt werden, damit sie als akzeptiert gelten. Stornierungen oder nachträgliche Änderungen können schriftlich, per Telefon oder via E-Mail an Diwisa gerichtet werden, wobei bezüglich Fristeinhaltung der Eingangstag bei Diwisa massgebend ist.
2.10 Bei Nichterscheinen an der Veranstaltung ohne rechtzeitige Abmeldung (siehe zuvor) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des (Ticket-)Preises und auch kein Anspruch auf Teilnahme an einem anderen Datum. Dem Kunden werden in einem solchen Fall die Mindestanzahl der Teilnehmer in Rechnung gestellt (wobei die Personenzahl jeweils bei den Informationen über die Veranstaltung ersichtlich ist) sowie die Verpflegungskosten (15% der Veranstaltungskosten).
2.11 Mit der Anmeldung für eine Veranstaltung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Teilnahmegebühr (Ticketpreis, Verpflegungskosten etc.).
2.12 Bei der Buchung von Veranstaltungen erfolgt die Zahlung über die Partner- oder Ticketing-Plattform jeweils direkt bei der Buchung. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel werden von der entsprechenden Plattform festgelegt. Bei der Buchung direkt bei der Diwisa (schriftlich oder mündlich) erfolgt die Zahlung im Voraus per Banküberweisung. Für die Bankverbindung wird vorne auf Teil A Ziffer 7.2 AGB verwiesen.
2.13 Der Preis für die Veranstaltung ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses netto und ohne Abzug fällig. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder via Vorauskasse wird die Bestellung nach Erhalt des ausstehenden Betrages verarbeitet.
2.14 Bei der Buchung von Veranstaltungen ist der teilnehmende Kunde durch Diwisa nicht versichert. Der Kunde muss selbstständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Auch trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Veranstaltungen können Unfälle nicht komplett ausgeschlossen werden (z.B. Stolpern beim Rundgang, Verbrennungen etc.). Diwisa übernimmt dafür keine Haftung. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
2.15 Bei Veranstaltungen verpflichtet sich Diwisa gegenüber dem Kunden, die vereinbarten Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen.
2.16 Bei Veranstaltungen steht Diwisa für Mängel bei der Durchführung der vereinbarten Aktivitäten ein, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um wesentliche Änderungen im Vertragsinhalt handelt, welche einem erheblichen Minderwert (des Gesamtpakets) gleichkommen. Diwisa übernimmt jedoch keine Gewährleistung, dass bei Veranstaltungen das finale Produkt sensorisch zu 100% dem entwickelten Rezept entspricht, zumal sich die Entfaltung von Aromen je nach Grösse der verwendeten Destille (z.B. 2,5-Liter-Destille vs. grosse Brennblase) erheblich unterscheiden kann.
2.17 Bei Veranstaltungen haftet der teilnehmende Kunde gegenüber Diwisa für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn verursacht werden, ohne dass Diwisa dem Teilnehmer ein Verschulden nachweisen muss. Für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen oder Kleidern der teilnehmenden Kunden übernimmt Diwisa keine Haftung. Für die Garderoben wird ebenfalls nicht gehaftet.
2.18 Die im Rahmen der Buchung von Veranstaltungen überlassenen Daten werden mittels elektronischer Datenverarbeitung unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung gespeichert und bearbeitet (siehe vorne Teil A Ziffer 13 AGB). Soweit vom teilnehmenden Kunden nicht anders angegeben (Einwilligung mit der Anmeldung), ist eine zukünftige Information über Veranstaltungen von Diwisa möglich. Diese Zustimmung ist seitens des Teilnehmers jederzeit widerrufbar.
B. Besonderer Teil B3
3 Event-Objekte (Gerätschaften und Mobiliar)
3.1 Zurverfügungstellung (Leihe oder Miete)
3.1.1 Die von Diwisa an den Kunden geliehenen oder vermieteten Event-Objekte bleiben im Eigentum von Diwisa, d.h. die Gerätschaften und Mobiliare von Diwisa werden dem Kunden zur zeitlich beschränkten Nutzung (Gebrauch) überlassen.
3.1.2 Die Mietansätze für Event-Objekte verstehen sich für ein Wochenende oder 5 Tage in Folge bis maximal 3 Wochen (Eventbetrieb). Längere Laufzeiten müssen immer mit separatem Vertrag in schriftlicher Form vereinbart werden (z.B. Saisonbetrieb).
3.1.3 Bei Übergabe oder Aufgabe des Geschäfts auf Seiten des Kunden müssen die Event-Objekte unverzüglich an Diwisa zurückgegeben werden.
3.1.4 Der Kunde haftet während der gesamten Vertragsdauer für sämtliche Defekte oder Schäden, die durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht entstanden sind oder entstehen, inklusive Vandalismus, Verlust, unsachgemässe Behandlung, Beschädigung, Frost oder Verkalkung. Die Reparatur von defektem oder fehlendem Material wird dem Kunden von Diwisa in Rechnung gestellt; demzufolge auch bei Schäden, welche infolge Einfrierens entstehen.
3.1.5 Der Kunde ist für den Abschluss der erforderlichen Versicherungen zur Deckung von Schäden selber verantwortlich, die durch oder in Zusammenhang mit den zur Verfügung gestellten Event-Objekten entstehen können, und übernimmt die entsprechenden Versicherungskosten. Zu decken sind nicht nur allfällige Beschädigungen, sondern auch möglicher Diebstahl.
3.1.6 Diwisa übernimmt im Bereich der Zurverfügungstellung keine Haftung im Zusammenhang der Organisation, Durchführung oder dem Erfolg der Veranstaltung des Kunden. Eine solche Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.
3.1.7 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden gegenüber Dritten, die durch die zur Verfügung gestellten Event-Objekte verursacht worden sind oder mit ihnen in Zusammenhang stehen. Wird Diwisa aus einem Schadensereignis von Dritten in Anspruch genommen, kann Diwisa auf den Kunden vollumfänglich Rückgriff nehmen (Schadloshaltung).
3.1.8 Der Kunde stellt sicher, dass er bei der Lieferung und Abholung von Event-Objekten oder eine von ihm bevollmächtigte Person vor Ort ist, um diese entgegenzunehmen. Diwisa behält sich vor, die Vollmacht inklusive Instruktion zu verifizieren und die Lieferung im Säumnisfall zu verweigern. Dadurch unnötig entstandene Mehrkosten können dem Künden im Säumnisfall in Rechnung gestellt werden.
3.1.9 Die Lieferung der zur Verfügung gestellten Event-Objekte erfolgt durch oder im Auftrag von Diwisa. Das Verteilen, Auf- und Abbauen der Event-Objekte ist Sache des Kunden.
3.1.10 Das vorschriftsmässige Anschliessen und Organisieren der dazugehörigen Stromkabel für elektrische Geräte wie z.B. Kühlschränke, Kaffeemaschine etc. ist ebenfalls Sache des Kunden. Diwisa lehnt diesbezüglich jede Haftung über allfällig falsch angeschlossene Geräte ab. Wird dem Kunden von Diwisa eine Spezialausführung von einem Drittunternehmen zur Verfügung gestellt, sind die Weisungen jenes Drittunternehmens strikt zu befolgen und die dadurch entstehenden Zusatzkosten (z.B. Festwasser, Anschluss ans Kassensystem, spezielle Programme etc.) vom Kunden separat und allein zu tragen.
3.1.11 Die zur Verfügung gestellten Event-Objekte dürfen vom Kunden nur zur Lagerung und zum Ausschank von Waren aus dem Sortiment von Diwisa verwendet werden. Das jeweilige Sortiment wird in der betreffenden Individualabrede (Vertrag) näher aufgeführt. Die Kontrolle des Sortiments kann durch Mitarbeitende von Diwisa erfolgen.
3.1.12 Event-Objekte müssen jeweils an einem für den Konsumenten gut sichtbaren Ort aufgestellt werden. Die Werbung oder Marken (Logos) dürfen nicht abgedeckt, entfernt oder sonst wie unlesbar gemacht werden.
3.1.13 Die Über- oder Weitergabe der zur Verfügung gestellten Event-Objekte an Dritte ist verboten.
3.1.14 Sollte der Kunde seinen Pflichten gemäss AGB und/oder Individualabrede (Vertrag) bezüglich der zur Verfügung gestellten Event-Objekte nicht nachkommen, ist Diwisa berechtigt, diese jederzeit zurückzufordern. Bei Missachtung der vereinbarten Sortimente und/oder Marketingvorschriften behält sich Diwisa überdies vor, eine nachträgliche Entschädigung in Höhe von mindestens CHF 1'000.00 pro Missachtung in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt in jedem Fall vorbehalten.
3.1.15 Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer gemäss Vertrag sind die zur Verfügung gestellten Event-Objekte vom Kunden in «besenreinem» und funktionellem Zustand an Diwisa zurückzugeben. Allfällige Reinigungs- und Instandsetzungsaufwände werden dem Kunden mit CHF 80.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.
3.1.16 Für nicht rechtzeitig retournierte Event-Objekte (Verzugsfall), kann dem Kunden eine Miete in Höhe von CHF 50.00 pro Tag und Objekt in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt in jedem Fall vorbehalten.
3.1.17 Kann die Veranstaltung oder Teile davon aus Gründen höherer Gewalt wie beispielsweise Überschwemmungen, Naturkatastrophen, meteorologische Spezialumstände, Streik, Krieg, Seuchen einschliesslich Epidemien und Pandemien (und damit verbundene behördliche Verbote und/oder Einschränkungen) nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, ist DIWISA im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit und hat der Veranstalter die von DIWISA geleisteten Geldmittel [und Sachleistungen], abzüglich der bereits erbrachten Gegenleistungen des Veranstalters, zurückzuvergüten.
Bei Verschiebung der Veranstaltung gelten Verträge für den Verschiebungstermin unverändert fort. Er wird nötigenfalls im Sinne und Geiste des vorliegenden Vertrags angepasst und ergänzt. Die Vertragsparteien verzichten gegenseitig auf die Geltendmachung von Mehrkosten und/oder Schadenersatz durch Absage oder Verschiebung der Veranstaltung.
November 2020